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Prüfauftrag

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Bei der Erteilung von Prüfaufträgen ist Folgendes zu beachten:

1. Im Anschreiben muss die Prüfordnung des Vereins Philatelistischer Prüfer e.V. ausdrücklich als Grundlage für den Prüfauftrag anerkannt werden, da sonst keine Bearbeitung stattfinden kann. Die Prüfordnung kann hier hier eingesehen werden.

2. Für Nachweiszwecke sollte der Einsender eine Liste oder Fotokopien der Prüfgegenstände anfertigen und eine Zweitanfertigung auch der Sendung beilegen.

3. Es ist zu beachten, dass der Prüfer nur Marken seiner jeweiligen Prüfgebiete prüft. Gegebenenfalls sollte eine Rückfrage vorgenommen werden.

4. Die Mitglieder des Vereins Philatelistischer Prüfer e.V. sind bemüht, Prüfaufträge möglichst zeitnah zu erledigen. In dringenden Fällen ist es ratsam, vorher Rücksprache mit dem Prüfer zu treffen.

5. Zusendungen sollten sicher verpackt, ausreichend versichert und mit Einlieferungsnachweis an die in der Prüferliste angegeben Anschrift des Prüfers erfolgen. Es ist nicht erforderlich einen frankierten Rückumschlag beizulegen. Die Sendung sollte übersichtlich und rutschfest auf Steckkarten geordnet versandt werden.

Weitere Informationen können beim jeweiligen Prüfer angefragt werden

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